Wahlordnung
Wahlordnung des Stadtfeuerwehrverbandes Dresden e.V.
Die nach § 10 Abs. 1 Verbandssatzung durchzuführenden Wahlen des Verbandsvorsitzenden, deren Stellvertreter, des Kassenwartes und des Schriftführers sind mittels Einladung zur Verbandsdelegiertenversammlung zusammen mit dem Wahlvorschlag den Angehörigen der Mitglieder bekannt zu machen. Der Wahlvorschlag sollte mehr kandidierende Personen enthalten, als zu wählen sind. Der Vorstandsvorsitzende lässt sich das Einverständnis zur Kandidatur schriftlich bestätigen.
Wahlen sind geheim durchzuführen. Wenn zu einem Posten nur ein Kandidat zur Wahl steht, kann offen gewählt werden. Voraussetzung dafür ist, dass alle Wahlberechtigten der offenen Wahl zustimmen.
Wahlen sind von einem Wahlleiter und zwei Beisitzern, die nicht dem Verbandsvorstand angehören und auch nicht kandidieren, zu leiten. Der Wahlleiter und seine Beisitzer sind auf Vorschlag des Verbandsvorstandes durch die Verbandsdelegiertenversammlung zu beauftragen. Sie haben die Stimmenauszählung vorzunehmen.
Wahlen können nur dann vorgenommen werden, wenn mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten anwesend sind.
Die Wahl des Verbandsvorsitzenden und seiner Stellvertreter erfolgt in getrennten Wahlgängen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Erreicht kein Kandidat/keine Kandidatin im ersten Wahlgang diese Mehrheit, so ist eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen durchzuführen. Bei der Stichwahl entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Die Wahl der weiteren Mitglieder des Verbandsvorstandes gemäß § 13 Abs. 1 ist als Mehrheitswahl durchzuführen. Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Vorstandsmitglieder zu wählen sind. In den Verbandsvorstand sind diejenigen Angehörigen des Verbandes gewählt, die die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Die Gewählten sind zu fragen, ob sie die Wahl annehmen.
Die Wahlordnung tritt am 21.04.2007 in Kraft.
Dresden, den 21.04.2007
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Vorsitzender des
Stadtfeuerwehrverbandes Dresden e.V.